10.09.2021
Das Phantasialand scheitert mit einer Steuerklage vor dem EuGH.
Freizeitparks müssen 19 % Umsatzsteuer abführen, Schausteller auf Jahrmärkten aber nur 7 %.
Das Gericht sieht zwar eine Ähnlichkeit der Angebote, verweist den Fall aber zurück ans Finanzgericht Köln.
lto.de