17.04.2013 Hier klicken, um den Artikel vorlesen zu lassen.
Gericht entscheidet zugunsten der Chippendales
Das Landgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Veranstalter der American Gigolos, Reset Production, bestätigt.
Das Gericht führte an, dass die Show der Chippendales wettbewerbsrechtlich eigenartig, das heißt etwas ganz Besonderes, und damit schutzfähig ist. Dies gilt vor allem auch für die Verwendung der "Markenzeichen" Collars & Cuffs (schwarze Fliege auf weißem Kragen und Manschetten).