04.09.2019 Hier klicken, um den Artikel vorlesen zu lassen.
Klassische Musik in der Medienproduktion nutzen - ohne die GEMA !
Wenn der Autor eines Stückes seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, kann die Komposition auch gewerblich z.B. für die Vertonung von Medienprodukten
eingesetzt werden, ohne dass GEMA Gebühren bezahlt werden müssen. Also alles ganz einfach, ein schönes klassisches Stück aussuchen für die Tonspur des Films, für eine Theateraufführung, für eine Werbung ?
Was die Komposition betrifft, ja. Besorgen Sie sich die Noten und lassen Sie das Stück durch ein Orchester einspielen ? Wohl kaum. Was Sie brauchen ist eine fertige Aufnahme. Und an der Aufnahme gibt es zusätzliche Rechte, nämlich die der ausübenden Musiker bzw. des Orchesters. Auch wenn das gespielte klassische Material als Komposition GEMA-frei ist. Diese Rechte werden (in Deutschland) ebenfalls über die GEMA abgerechnet.
Wie kommen Sie an diese Rechte, damit Sie klassische Aufnahmen ohne späteren Lizenz-Ärger gewerblich in der Medienproduktion bzw. Vertonung einsetzen können ?
Das Bremer Produktionsmusik - Label "Musicalia" (www.musicalia.de) hat dieses Problem für eine umfassende Sammlung schöner Klassik - Einspielungen von Beethoven, Brahms, Mozart, Tschailkowski, Vivaldi, Wagner, Mahler, Liszt, Verdi, Bizet, Debussy, Haydn, Grieg, Chopin, Schumann, Dvorák, Mendelssohn-Bartholdy, Smetana, Bach, Händel und Strauss bereits gelöst und die Rechte an den Aufnahmen erworben.
Für sehr überschaubare, einmalig anfallende Kosten können klassische Aufnahmen für Medienprojekte lizensiert und auch gleich heruntergeladen. werden. Zur Musik erhält jeder Kunde eine schriftliche Bestätigung. Probleme mit der GEMA hat es seit Gründung von MUSICALIA im Jahre 1998 noch nie gegeben.
Die Musik von MUSICALIA wird zur Vertonung von Filmen, Werbevideos und Multimediaprodukten, auf Messen, in Einzelhandelsgeschäften, Hotels, Restaurants und Schwimmbädern eingesetzt.
https://www.musicalia.de/musikgemafreizurmedienvertonung/klassikgemafrei/index.htm