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_Deutsches Pippi-Langstrumpf-Lied verletzt Urheberrecht_

Pippis Vermächtnis: Die deutsche Version des Titelsongs der Kinderserie Pippi Langstrumpf verstößt gegen das Urheberrecht,

entscheidet das Landgericht Hamburg. Die Erben von Autorin Astrid Lindgren hatten gegen den Münchner Filmkunst Musikverlag FKM geklagt. Der Liedtexter Wolfgang Franke hatte das schwedische Original 1969 übersetzt und den Text verändert - und damit nach Ansicht des Musikverlags ein neues Lied geschaffen. Das Gericht sieht das anders und verbietet FKM nun die Weiterverbreitung des Liedes ohne die Zustimmung von Lindgrens Erben. Die sind bisher leer ausgegangen, alle Gespräche über eine Gewinnbeteiligung waren bis dato gescheitert.
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