08.08.2024 Hier klicken, um den Artikel vorlesen zu lassen.
Rammstein vs. NDR:
Die Kanzlei Schertz Bergmann erwirkt eine weitere einstweilige Verfügung
gegen den NDR-Podcast "Rammstein - Row Zero", jetzt gegen Folge 1. Das Landgericht Hamburg untersagt dem NDR, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer Frau, die im Podcast "Cynthia A." genannt wird, ohne deren Zustimmung und gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen. Erst kürzlich hatte das Gericht eine Aussage in Folge 2 der Podcast-Reihe verboten. Auch um die Folgen 3 und 4 wird gestritten.
presseportal.de, turi2.de (Background Folge 2)